Inhaltsverzeichnis
- 1 Was regelt die EU-Energieverbrauchskennzeichnung? – Wichtige Fragen und Antworten im Porträt
- 2 Was ist unter der EU-Energieverbrauchskennzeichnung zu verstehen?
- 3 Für welche Geräte gilt die EU-Energieverbrauchskennzeichnung?
- 4 Wie genau funktioniert die EU-Energieverbrauchskennzeichnung?
- 5 Welche Kriterien gelten für die Eingruppierung von Geräten im Rahmen der EU-Energieverbrauchskennzeichnung?
Was regelt die EU-Energieverbrauchskennzeichnung? – Wichtige Fragen und Antworten im Porträt
Zahlreiche Haushaltsgeräte ziehen in einem Großteil aller Fälle nahezu dauerhaft am Strom und wirken sich in hohem Maße auf den Geldbeutel aus. Da je nach Haushaltsgröße eine Vielzahl von elektrischen Geräten betrieben wird, kommt hier aufs Jahr gerechnet finanziell Einiges zusammen. Daher sind viele Verbraucher daran interessiert, auf Geräte mit einer hohen Energieeffizienz zurückzugreifen. Die EU-Energieverbrauchskennzeichnung sorgt dabei für die passenden Rahmenbedingungen.
Was ist unter der EU-Energieverbrauchskennzeichnung zu verstehen?
Bei der Kennzeichnung handelt es sich um eine Eingruppierung von Haushaltsgeräten in die verschiedensten Energieeffizienzklassen. Sie dient dem Verbraucher als Anhaltspunkt für eine Einschätzung, wie hoch die Energieeffizienz des jeweiligen Gerätes ausfällt. Die Energieverbrauchskennzeichnung ist eine Regelung, die in der gesamten Europäischen Union gültig ist.
Für welche Geräte gilt die EU-Energieverbrauchskennzeichnung?
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die Energieverbrauchskennzeichnung bei Produktgruppen, die durch elektrischen Strom betrieben werden, zur Anwendung kommt. Hierzu zählt eine Reihe von Geräten, wie sie im klassischen Privathaushalt, aber auch in Unternehmen betrieben werden. Dies sind unter anderem Kühlschränke, Gefrierschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, aber auch Backöfen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Staubsauger. Ebenso ist es für die Hersteller verpflichtend, Entertainmentsysteme wie den Fernseher mit einer EU-Energieverbrauchskennzeichnung zu versehen. Ergänzend gilt die Kennzeichnungspflicht für Zubehör wie Leuchtmittel und Dunstabzugsabzugshauben. Da auch ein Teil der Heiztechnik und Technik für die Aufbereitung von Warmwasser elektrischen Strom erfordert, sind Warmwasserbereiter und Speicherlösungen ebenfalls von der Kennzeichnungspflicht betroffen.
Wie genau funktioniert die EU-Energieverbrauchskennzeichnung?
Jedes Gerät, für welches diese Verpflichtung gilt, wird mithilfe eines Buchstabens in eine Energieeffizienzklasse eingruppiert. Die ersten Buchstaben des Alphabets stehen für eine extrem bis sehr hohe Energieeffizienz. Da die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Klassen sehr streng geregelt sind, schaffen es nur die wenigsten Haushaltsgeräte, eine A-Klassifizierung zu erhalten. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Eingruppierungen in die Klassen B bis D für eine schlechte Energieeffizienz stehen. Auch mit solchen Geräten können Sie Ihren Energieverbrauch so senken, dass es sich in Ihrem Geldbeutel bemerkbar macht. Die Energieeffizienzklasse, bei der Sie als Verbraucher die meisten Abstriche beim Energiesparen machen, ist die Klasse G.
Welche Kriterien gelten für die Eingruppierung von Geräten im Rahmen der EU-Energieverbrauchskennzeichnung?
Für die Eingruppierung im Rahmen der EU-Energieverbrauchskennzeichnung ist der Energieverbrauch innerhalb eines Jahres relevant. Dabei wird die Anzahl an möglichen Einsätzen zusammen mit der durchschnittlichen Größe eines Haushalts in die Waagschale geworfen. Ist Ihre Wohnfläche sehr groß, können Sie daher bei besonders energieeffizienten Geräten von weiteren Einsparungen profitieren.