Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland ist ein zentraler Bestandteil der nationalen Gesetzgebung, der darauf abzielt, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Es vereinigt die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten sowie Bestandsgebäuden und beinhaltet Regelungen, die aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) stammen.
Das GEG setzt folgende Schwerpunkte:
- Energieeffizienz: Das Gesetz definiert Anforderungen an die energetische Effizienz von Gebäuden, die sowohl beim Neubau als auch bei größeren Renovierungen bestehender Gebäude eingehalten werden müssen. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Wärmedämmung, zur Lüftung und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
- Nutzung erneuerbarer Energien: Das GEG fördert die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung in Gebäuden. Dies kann beispielsweise durch Solarenergie, Biomasse oder Wärmepumpen erfolgen.
- Energieausweise: Das Gesetz schreibt vor, dass für Gebäude Energieausweise ausgestellt werden müssen, die Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch geben. Diese Ausweise sind bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien vorzulegen.
- Heizungsanlagen: Es gibt Vorschriften zur Installation, zum Betrieb und zur Wartung von Heizungs- und Klimaanlagen, um die Energieeffizienz zu verbessern. In bestimmten Fällen müssen alte Heizungsanlagen durch effizientere Systeme ersetzt werden.
Das GEG ist ein wichtiges Instrument, um die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern und damit die CO2-Emissionen zu reduzieren. Es trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Nutzung sauberer und nachhaltiger Energiequellen zu fördern. Durch die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden leistet das GEG einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele.
Für eine detaillierte Auslegung und aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz ist es ratsam, die offiziellen Veröffentlichungen der Bundesregierung oder zuständiger Behörden zu konsultieren.