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Solarpflicht soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen
Mit einer umfassenden Solarpflicht wollen Befürworter den Anteil grüner Energie rasch und nachhaltig ausweiten. Sie wollen Bauherren und Eigentümer verpflichten, ihre Gebäude mit PV-Anlagen oder Anlagen der Solarthermie zu versehen. Insbesondere für Neu- und Gewerbebauten gibt es in einigen Bundesländern bereits eine entsprechende gesetzliche Vorgabe.
Der Hintergrund der aktuellen Diskussionen und Gesetzesinitiativen sind die Herausforderungen der Energiewende. Die Gaskrise als Folge des russischen Kriegs macht ein schnelles und konsequentes Handeln noch wichtiger. Eine Solarpflicht für Neubauten und gegebenenfalls Bestandsgebäude ist eine einfache Möglichkeit, mehr grüne Energie zu erzeugen.
Solarpflicht: Das bedeutet diese gesetzliche Vorgabe
Bei der Bezeichnung Solarpflicht handelt es sich um einen Oberbegriff, der sich auf unterschiedliche Arten an Gebäuden beziehen kann. Der Gesetzgeber kann zum Beispiel eine verpflichtende Nutzung von Fotovoltaik oder Solarthermie auf Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden beschließen. Zudem kann die Installationspflicht ausschließlich für Neubauten oder für Neu- und Altbauten gelten. Bei Bestandsgebäuden kann die Solarpflicht auf eine Dachsanierung beschränkt sein: Nur wenn sich der Eigentümer zu einer Sanierung des Dachs entschließt, muss er eine PV- oder Solaranlage installieren.
Interessierte sollten darüber hinaus prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Solarpflicht oder um eine PV-Pflicht handelt. Bei der ersten Variante können Sie als Bauherr oder Eigentümer frei entscheiden, ob Sie in Fotovoltaik oder Solarthermie investieren wollen. Bei einer PV-Pflicht müssen Sie auf Ihrem Dach grünen Strom erzeugen.
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
Im Baurecht gibt der Bund zwar grundlegende Rahmenbedingungen vor, die Gesetzgebungskompetenz liegt aber weitgehend bei den Bundesländern. Entsprechend beschließt jedes Bundesland die Einführung einer Solardachpflicht eigenständig. Die aktuelle Gesetzeslage in den Ländern differiert deshalb beträchtlich. Grundsätzlich gibt es seit 2022 eine deutliche Tendenz für verpflichtende Investitionen in erneuerbare Energien auf dem Dach, die Bandbreite ist jedoch groß.
Zu den Vorreitern zählt das Land Baden-Württemberg. In diesem südlichen Bundesland gilt seit Anfang 2022 eine Solarpflicht für Nichtwohngebäude und seit Mai 2022 für Neubauten von Wohngebäuden. Ab 2023 müssen Hausbesitzer zudem eine PV-Anlage installieren, wenn sie das Hausdach grundlegend sanieren.
Andere Bundesländer gehen zögerlicher vor. Sie ziehen eine eingeschränkte Pflicht vor oder warten ab. Niedersachsen sieht zum Beispiel ab 2023 eine Installationspflicht für Gewerbeimmobilien vor, sofern die Dachfläche mindestens 75 qm beträgt. Die Pflicht für neu gebaute Wohngebäude folgt erst 2025. In Ländern wie Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es noch keine gesetzliche Regelung.
Energiewende – das große Potenzial von Solardächern
Laut Statistischem Bundesamt stammten im ersten Quartal 2022 6,3 % des erzeugten Stroms aus Fotovoltaikanlagen. Der Anteil ist weiterhin gering, steigt in den letzten Jahren aber stark an. Mittlerweile tragen 2,2 Millionen PV-Anlagen mit einer Nennleistung von 58.400 Megawatt in Deutschland zur Stromproduktion bei. Mit einer Solarpflicht erhoffen sich Befürworter eine deutliche Steigerung dieser Zahlen. Sie sehen in dezentralen PV-Anlagen einen wichtigen Baustein für eine klimafreundliche Energieerzeugung.
Solarpflicht für alle?
Aktuell lässt sich ein eindeutiger Trend beobachten: Die Bundesländer verschärfen ihr Baurecht und schreibend zunehmend verpflichtende PV- oder Solaranlagen vor. Angesichts der momentanen Energiekrise spricht vieles dafür, dass sich diese Entwicklung fortsetzt. Neben dem Klimaschutz spielt in verstärktem Maß die Unabhängigkeit bei Energieerzeugung eine Rolle. Die entsprechende Gesetzgebung dürfte sich schrittweise auf Bestandsgebäude ausweiten – eine Solarpflicht für alle ist längst eine realistische Möglichkeit.